Winterdienst:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Hausbesitzer oder Mieter zur Schneebeseitigung
und Eisbeseitigung
 auf Gehflächen und Verkehrsflächen verpflichtet. Oft lassen private
oder berufliche Verpflichtungen eine Einhaltung dieser Bestimmungen nicht zu. Wir sorgen kostengünstig für die Einhaltung Ihrer Pflichten.